Mediation
Unsere Verantwortung als Rechtsanwälte verstehen wir auch darin, in geeigneten Fällen Lösungen zu Konflikten durch strukturierte freiwillige Verfahren der Mediation zu suchen. Im Mediationsverfahren gelangen die Parteien ohne die Öffentlichkeit eines ordentlichen Gerichtsverfahrens unter Begleitung des Mediators zu eigenständigen, tragfähigen und rechtsverbindlichen Lösungen. Eine Mediation empfiehlt sich, wenn sich ein Interessenswiderstreit ankündigt, der sich über einen Austausch der Konflikthintergründe vermeiden oder klären lässt.
Ein beendetes Mediationsverfahren befriedet Konflikte vielfach dauerhafter als streitige Verfahren, da es auf freiwilliger Mitwirkung aller Beteiligten Lösungen herbeiführt. Durch die eigenverantwortliche Mitwirkung aller Parteien an dem Verfahren gewinnt die gefundene Lösung auf Dauer Akzeptanz. Mediationsverfahren empfehlen sich auch wegen der Zeitvorteile, die in der eigenen Hoheit der beteiligten Personen über den Fortschritt des Verfahrens liegen. Wir führen Mediationsverfahren in unseren Kanzleiräumen durch und begleiten auf Wunsch auch gerichtsinterne Meditationsverfahren. Wir bilden uns regelmäßig fort, um die optimalen Verhandlungstechniken weiter zu schulen.
Um Ihnen kompetenten Beistand bieten zu können, konzentrieren wir uns darauf, den Verfahrensansatz der Mediation auf unsere Kernkompetenzen als Wirtschaftskanzlei anzuwenden. Insbesondere lassen sich Konflikte mit langjährigen Geschäftspartnern befrieden, um die Geschäftsbeziehung in die Zukunft zu retten. Auch Uneinigkeiten zwischen Geschäftsführern eines Unternehmens über die strategische Ausrichtung können einer Mediation zugänglich sein. Über wirtschaftsrechtliche Konflikte hinaus wenden wir Mediation nur bei Generationskonflikten in der Unternehmensnachfolge an.
Am Ende einer jeder positiv beendeten Mediation schließen wir eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung.